REMONDIS GmbH
Niederlassung Bonn
Rhein - Sieg - Ahr
Abfalllösungen - Sonderabfall
Was versteht man unter Sonderabfall?
Die Antwort auf diese Frage ist nicht so einfach, da der Gesetzgeber den Begriff Sonderabfall gar nicht verwendet. Statt dessen ist im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von "gefährlichen Abfällen" die Rede.
§ 15 Abs. 3 Satz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bildet die Grundlage, wonach die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, sprich Kommunen, solche Abfälle von ihrer Beseitigungspflicht teilweise ausnehmen können, die "nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können". Durch die Herausnahme dieser Abfälle aus der kommunalen Hausmüllentsorgung sind die Besitzer selbst zu einer ordnungsmäßen Entsorgung verpflichtet. Sie können sich hierbei Dritter, wie z.B. der REMONDIS Niederlassung Bonn - Rhein - Sieg - Ahr, bedienen.
Im Europäischen Abfallkatalog stehen unter den gefährlichen Abfällen Dinge wie: ölverschmierte Putzlappen, Spraydosen, Batterien und Altöl, aber vor allem auch Abfälle, die in der Industrie anfallen. Hierunter fallen zum Beispiel Beizen, Säuren und Laugen, Ölschlämme, Farbreste- und Lacke, verunreinigte Lösungsmittel und Galvanik-Schlämme. Durch diese Aufzählung wird deutlich, was Sonderabfall der Sache nach ist: besonders schadstoffhaltige Rückstände in fester, pastöser oder flüssiger Form.
Spezial - Sonderabfall
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